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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.12.1999 - 8 U 74/99   

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OLG Hamm, 15.12.1999 - 8 U 74/99 (https://dejure.org/1999,13212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.1999 - 8 U 74/99 (https://dejure.org/1999,13212)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 8 U 74/99 (https://dejure.org/1999,13212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 642
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.04.1953 - V ZR 58/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1999 - 8 U 74/99
    Selbst an sich zur Erhaltung dringend erforderliche Maßnahmen, wie die Beseitigung von Hausschwamm, können dann nicht mehr als ordnungsgemäße Verwaltung angesehen werden, wenn sie zu einer übermäßigen finanziellen Beanspruchung einzelner Miteigentümer führen (vgl. BGH, Urt.v. 08.05.1952 - IV ZR 208/51 - in NJW 1952, S.1552 = BGHZ 6, S.76; BGH, Urt.v. 17.04.1953 - V ZR 58/52 - in NJW 1953, S.1427).

    Denn die Frage der Veränderung ist ausgehend von der Beschaffenheit der Sache zu beurteilen (so BGH, Urt.v.17.04.1953, aaO.).

    Eine Ausnahme davon wird in der Rechtsprechung lediglich dann angenommen, wenn entweder eine Versicherungssumme zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude zur Verfügung steht (vgl.BGH, Urt.v.17.04.1953, aaO.; Urt.v.17.09.1954, aaO) oder wenn ein Teilnehmer bzw. die Mehrheit bereit ist, die Kosten allein ohne Belastung des Miteigentümers zu tragen (Staudinger/Langhein, aaO).

  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 35/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1999 - 8 U 74/99
    In der Regel wurde der Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes weder als eine zur Erhaltung notwendige, noch als eine zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderliche Maßregel angesehen (BGH, Urt.v. 17.09.1954 - V ZR 35/54 - in BB 1954, S.913), weil dadurch in erster Linie ein neuer wirtschaftlicher Wert geschaffen wird.

    Eine Ausnahme davon wird in der Rechtsprechung lediglich dann angenommen, wenn entweder eine Versicherungssumme zur Wiederherstellung beschädigter Gebäude zur Verfügung steht (vgl.BGH, Urt.v.17.04.1953, aaO.; Urt.v.17.09.1954, aaO) oder wenn ein Teilnehmer bzw. die Mehrheit bereit ist, die Kosten allein ohne Belastung des Miteigentümers zu tragen (Staudinger/Langhein, aaO).

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1999 - 8 U 74/99
    Nach der Entscheidung des BGH vom 29.06.1966 (V ZR 163/63 - in NJW 1966, S.1707) kann, wenn ein in hälftigem Miteigentum stehendes Grundstück lediglich von einem der beiden Teilhaber genutzt wird, der andere Teil einen Ersatz für die gezogenen Nutzungen nur dann verlangen, wenn entweder die Teilhaber eine dahingehende Vereinbarung im Sinne von § 745 Abs. 2 getroffen haben oder wenn ihm der Mitgebrauch des Grundstücks entgegen seinem Verlangen hartnäckig verweigert worden ist.
  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1999 - 8 U 74/99
    Selbst an sich zur Erhaltung dringend erforderliche Maßnahmen, wie die Beseitigung von Hausschwamm, können dann nicht mehr als ordnungsgemäße Verwaltung angesehen werden, wenn sie zu einer übermäßigen finanziellen Beanspruchung einzelner Miteigentümer führen (vgl. BGH, Urt.v. 08.05.1952 - IV ZR 208/51 - in NJW 1952, S.1552 = BGHZ 6, S.76; BGH, Urt.v. 17.04.1953 - V ZR 58/52 - in NJW 1953, S.1427).
  • BGH, 28.11.1963 - II ZR 41/62

    Nutzungsregelung und Nießbrauchsbestellung am Miteigentumsanteil

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1999 - 8 U 74/99
    Nach § 743 I BGB hat ein Teilhaber gegenüber dem anderen den Anspruch auf den seiner Quote entsprechenden Anteil am Ergebnis nach Abzug der ihn anteilsmäßig treffenden Lasten gem. §§ 748, 756 BGB (vgl. BGH, Urt.v.11.07.1958 - VIII ZR 108/57 - in NJW 1958, S.1723; BGH, Urt.v.28.11.1963 - II ZR 41/62 - BGHZ 40, S.326 (330); Palandt/Thomas, § 743 Rn.3).
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 59/72

    Anspruch auf Ersatz entgangener Erträge aus einem gemeinschaftlich verwalteten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1999 - 8 U 74/99
    Der Anspruch des Klägers auf Auszahlung seines Anteils an den Nettoerträgen würde allerdings entfallen, wenn die Miteigentümergemeinschaft durch eine Verwaltungsvereinbarung gemäß § 745 I BGB die Verwendung der Erträge für Baumaßnahmen beschlossen hätte (vgl. BGH, Urt.v.17.12.1973 - II ZR 59/72 - in WM 1974, S.201 (202().
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 108/57
    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1999 - 8 U 74/99
    Nach § 743 I BGB hat ein Teilhaber gegenüber dem anderen den Anspruch auf den seiner Quote entsprechenden Anteil am Ergebnis nach Abzug der ihn anteilsmäßig treffenden Lasten gem. §§ 748, 756 BGB (vgl. BGH, Urt.v.11.07.1958 - VIII ZR 108/57 - in NJW 1958, S.1723; BGH, Urt.v.28.11.1963 - II ZR 41/62 - BGHZ 40, S.326 (330); Palandt/Thomas, § 743 Rn.3).
  • OLG Hamm, 30.05.2012 - 30 U 157/11

    Ansprüche des Vermieters auf Beseitigung der Bebauung eines vermieteten

    Sofern nach der Behauptung der Klägerin das Grundstück durch den Abriss eine Wertsteigerung erfahren würde, handelt es sich bei dem Abriss um eine lediglich nützliche Maßnahme, die von § 744 Abs. 2 BGB nicht erfasst wird (vgl. OLG Hamm - 8. Zivilsenat -, NZG 2000, S. 642).
  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2010 - 6 L 994/10

    Geeignetheit; Mittellosigkeit; Duldung

    33 vgl. OLG Hamm, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 8 U 74/99 -, NZG 2000, 642; OLG Rostock, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 1 U 100/01 -, NJW-RR 2003, 797.
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   OLG Düsseldorf, 06.07.2000 - I-8 U 74/99   

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OLG Düsseldorf, 06.07.2000 - I-8 U 74/99 (https://dejure.org/2000,12286)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.07.2000 - I-8 U 74/99 (https://dejure.org/2000,12286)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - I-8 U 74/99 (https://dejure.org/2000,12286)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lendenwirbelsäule; Fixateur; Operationsbesteck; Knochensplitterung; Ärztliche Aufklärungspflicht; Spondylodese

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 897; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung - Entfernung des Fixateurs im Lendenwirbelsäulenbereich - Splitterung des Knochenmeißels - Aufklärungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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